Das anglo-amerikanische Copyright und das deutsche Urheberrecht dienen beide dem rechtlichen Schutz eines Werkes. Jedoch unterscheiden Sie sich in ihrer Entstehung, Verbreitung und Rechtslage. Oft wird im Internet der Begriff „Copyright“ als ein Synonym für das deutsche Urheberrecht verwendet. Dies ist jedoch falsch. In diesem Artikel finden Sie wichtige Unterscheidungskriterien beider Rechtsformen.
Die Entstehungsgeschichte beider Rechtsformen
Das anglo-amerikanische Copyright war eines der ersten Gesetze zum Schutz von schöpferischen Werken. Bis zu dem Jahr 1710 hatte die Buchhändlergilde in Großbritannien das alleinige Recht auf die Vervielfältigung von Werken. Mit dem Statute of Anne („Copyright Act“) erhielten erstmals Buchautor’innen das exklusive Recht für ihre eigenen Werke und deren Vervielfältigung. Demnach konnten die Schöpfer’innen der Werke vom Verkauf ihrer Arbeit profitieren.
Das erste deutsche Urheberrechtsgesetz wurde im Jahr 1870/71 von dem Norddeutschen Bund in Kraft gesetzt und bei der Gründung des Deutschen Reiches als ein Reichsgesetz übernommen. Die Grundzüge des aktuellen Urheberrechtes stammen aus den individualistischen und humanistischen Gedanken der Französischen Revolution, welches folglich das erste moderne Urheberrecht in Frankreich formulierte.
Die Idee beider Formen des Urheberrechts ist es, den Urheber’innen die Rechte an der Vervielfältigung, Bearbeitung und den Erhalt von Tantiemen zu leisten. Tantiemen sind die Einnahmen für die Nutzung und Verbreitung der Werke. Vor der rechtlichen Verankerung des Urheberrechtes oder Copyrights lagen die Rechte ausschließlich bei den Verlagen oder Druckereien. Dennoch unterscheiden sich beide Rechtsformen in ihrer Rechtslage, dem Ansatz und dem Schutzumfang.
Copyright vs. Urheberrecht — Definitionen und Rechtslage
Für die Unterscheidung des Copyrights und Urheberrechts ist die Definition des „Werkes“ relevant, da sich beide Rechtsformen auf das Werk von Schöpfer‘innen beziehen. Ein Werk ist „die geistige Schöpfung, die vom Urheber persönlich manifestiert wird.“ Dies kann eine generelle Kreation, ein Buch, eine Zeichnung oder eine Komposition sein. Ein Gedankenkonstrukt allein ist kein Werk. Eine Melodie müssen Sie von Ihrem Kopf in eine physikalische Form bringen, sei es als Spektrogramm, in Form von Noten, oder, wie im Foto zu sehen, durch das Spielen auf einem Instrument.
Das anglo-amerikanische Copyright fokussiert sich auf das Recht, ein Werk zu kopieren oder zu vervielfältigen. Der Fokus des Copyrights dient zu dem wirtschaftlichen Zweck eines Verlages und soll den wirtschaftlichen Anreiz fördern. Die Rechte an einem Werk liegen in der Hand der Urheber‘innen selbst oder einer dritten Person, vorausgesetzt, die Urheber‘innen stimmen zu.
Das deutsche Urheberrecht schützt hingegen ausschließlich Urheber‘innen, welche das absolute Recht an dem Werk haben. Ein Werk ist ein geistiger und kreativer Ausdruck der Schöpfer‘innen und deshalb untrennbar von deren Person. Das deutsche Urheberrecht besagt, dass Urheber’innen ihre Rechte an einem Werk nie vollständig abgeben dürfen. Folglich bleibt Urheber’innen die Option, Nutzungsrechte oder Lizenzen an Dritte zu gewähren. Urheber’innen können zum Beispiel einem Verlag nur Nutzungsrechte oder Lizenzen gewähren, um ihre Musikstücke in Werbespots oder auf Online-Streaming-Plattformen zu verwenden, ohne die vollständige Kontrolle über ihr Werk abzugeben.
Copyright vs. Urheberrecht — die essenziellen Unterschiede
Die Unterschiede zwischen Copyright und Urheberrecht sind von Bedeutung, da sie die rechtlichen Grundlagen für den Schutz geistiger Werke in unterschiedlichen Ländern und Rechtssystemen definieren. Im folgenden Abschnitt werden die wesentlichen Unterschiede der Rechtsformen aufgelistet.
Wer ist geschützt?
Copyright: Das Copyright oder auch „right to copy“ soll die Investition der Verlage an einem Druck oder Manuskript schützen. Urheber’innen übertragen meist alle Rechte ihrer Werke an einen Verlag, welcher sich dann um das Vervielfältigen der Werke kümmert. Die Urheber’innen, welche unter dem Copyright geschützt sind, haben die Option vollständig auf ihre Rechte zu verzichten. Sofern ein Verlag das Copyright eines Werkes erworben hat, kann dieser die Rechte eigenwillig an Weitere übertragen. Zudem können Urheber‘innen eines Werkes auch vollständig auf das Copyright verzichten, ohne es an Dritte zu übertragen. Dann sind diese Werke für alle zugänglich, also im „Public Domain“.
Urheberrecht: Das Urheberrecht schützt Urheber‘innen, weshalb Sie in der Lage sind, bei der illegalen Verwendung des Werkes einen Schadensersatz einzufordern. Urheber’innen haben die Wahl, ihre Nutzungsrechte an Dritte (zum Beispiel Labels) zu übertragen, können aber nie die gesamten Rechte an ihrem Werk abgeben.
Die Schutzdauer beider Rechtsformen beträgt 70 Jahre nach dem Tod der Schöpfer’innen.
Verwendung der geschützten Werke:
Copyright: Das Copyright ist monetär ausgerichtet. Dies bedeutet, dass Schöpfer’innen eines Werkes kein Entscheidungsrecht zur Verwendung ihrer Musik haben. Sofern die Verwendung des Werkes entsprechend bezahlt wird, können die Werke frei gespielt werden.
Urheberrecht: Das Urheberrecht soll die Urheber’innen ideell schützen. Dies bedeutet, dass im Falle einer ungewollten Verwendung oder bei einem Missbrauch eines Werkes, die Urheber’innen diese Verwendung unterbinden können. So können sich Künstler’innen zum Beispiel gegen die propagandistische Verwendung ihrer Musik wehren.
Ab wann ist ein Werk geschützt?
Copyright: Bis 1989 musste ein Werk registriert werden, damit es von dem Copyright geschützt ist. Mittlerweile entsteht der Urheberrechtsschutz automatisch nach der Schöpfung.
Urheberrecht: Das Urheberrecht besteht automatisch nach der Vervollständigung eines Werkes. Es muss nicht veröffentlicht werden, um vom Urheberrecht geschützt zu sein.
Die künstliche Intelligenz
Copyright: In den USA ist es derzeit nicht möglich, KI-generierte Werke rechtlich zu schützen. In diesem Falle bezieht sich das US-Copyright Office auf das in der Gesetzgebung verankerte Wort „Autor“, das einem Menschen vorbehalten ist. Trotzdem gibt es Unternehmen, mit deren KI Sie Musik erzeugen können. Diese verkaufen Ihnen mitunter das Copyright. Die Rechtsgültigkeit dieses Geschäfts wird, aufgrund der aktuellen Relevanz, sicher in den kommenden Jahren gerichtlich geklärt werde.
Urheberrecht: Werke sind nur urheberrechtlich geschützt, wenn sie von Menschen geschaffen wurden. Daher können Softwares, Maschinen, Tiere und auch eine KI laut dem Urheberrechtsgesetz nicht als Urheber’in Agieren. Da Sie das Werk nicht selbst geschaffen haben, gilt das Urheberrecht nicht bei KI generierten Werken.
© — Das Copyright Zeichen
Das Copyright Zeichen, welches auf dem oberen Bild zu sehen ist, wurde nach dem Registrieren von Werken vergeben. Demnach kennzeichnete das Copyright Zeichen, dass ein Werk rechtlich geschützt ist. Dieses Zeichen ist mittlerweile überflüssig, da Werke unter dem Urheberrecht und Copyright automatisch nach der Schöpfung geschützt sind.
Fazit
Insgesamt zeigt sich, dass die Unterschiede zwischen Copyright und Urheberrecht in ihrer Entstehung, ihrem Schutzumfang und ihrer Philosophie liegen. Es ist wichtig, diese Unterscheidungen zu verstehen, um die Rechte von Urheber’innen und die Nutzung von Werken in beiden Rechtsformen korrekt zu behandeln. Auch in der Systematischen Musikwissenschaft ist das Differenzieren beider Rechtsformen äußerst relevant, da dies ein grundlegendes Wissen für das Teilgebiet des Musik-Marketings darstellt.
Quellen
Deterding, S., & Djordjevic, P. O. A. (2022, Januar 27). Urheberrecht und Copyright. bpb.de; Bundeszentrale für politische Bildung. https://www.bpb.de/themen/digitalisierung/urheberrecht/169971/urheberrecht-und-copyright/
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Nicole, P. (o. J.). Künstliche Intelligenz im Urheberrecht: Besteht ein Schutz? Urheberrecht.de. Abgerufen 27. November 2023, von https://www.urheberrecht.de/kuenstliche-intelligenz/
Pendzich, M. (2004). Von der Coverversion zum Hit-Recycling: historische, ökonomische und rechtliche Aspekte eines zentralen Phänomens der Pop-und Rockmusik (Vol. 11). LIT Verlag Münster.
Dieser Artikel wurde anhand von angeeignetem und recherchierten Wissen verfasst und kann folglich keine rechtsverbindliche Auskunft gewährleisten.