Für Musikschaffende ist die GEMA-Werkdatenbank ein Tool, um das eigenes Repertoire einfach anzumelden und somit bei der Ausschüttung von Tantiemen berücksichtigt zu werden. Als Musiker’in verdienen Sie mit der Verwendung und Vervielfältigung ihrer Musik im öffentlichen Raum Geld, sei es im TV, Radio oder bei Liveauftritten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Relevante zu der GEMA, wie diese funktioniert und worauf als Sie als Newcomer’in achten müssen.

Was ist die GEMA?

Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, oder kurz „GEMA“ ist eine Verwertungsgesellschaft, die das Nutzungsrecht von ihren Mitgliedern verwaltet. Aufgeschlüsselt bedeutet dies:

  1. Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Organisation, die die Rechte von Künstler’innen, Autor’innen und Rechteinhaber’innen verwaltet. Sie stellt sicher, dass diese für die Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet werden. Die GEMA spielt insbesondere im Bereich des Urheberrechts eine wichtige Rolle, da sie sich für die Rechte von Musikschaffenden einsetzt. Neben der GEMA gibt es auch weitere Verwertungsgesellschaften wie die GVL für Leistungsschutzberechtigte, oder die VG Wort für Text.
  2. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf das Aufführen oder Vervielfältigen von Musik im öffentlichen Raum. Wenn, zum Beispiel, Musik im Radio, Fernsehen, in Podcasts, in Bars oder bei öffentlichen Veranstaltungen gespielt wird, zahlen die Veranstalter’innen Gebühren an die GEMA. Anschließend verteilt diese die Gebühren an ihre Mitglieder.
  3. Die Mitglieder der GEMA sind Komponist’innen, Textdichter’innen und Musikverlage. Die GEMA ist die Verwertungsgesellschaft in Deutschland, welche die Rechte von Musikurheber’innen schützt. In anderen Ländern gibt es ähnliche Organisationen, die vergleichbare Aufgaben übernehmen, wie die SACEM in Frankreich.

Die GEMA Werkdatenbank — Mitgliedschaft und Tantiemen

Als Urheber’in, sei es als Komponist’in oder Textdichter’in, können GEMA-Mitglied werden. Ihre bei der GEMA angemeldeten Werke werden entlohnt, sofern sie im öffentlichen Raum gespielt oder vervielfältigt wurden. Zudem regelt die GEMA als Verwertungsgesellschaft auch die Vervielfältigung im Ausland.

Als Nutzer’in oder Veranstalter’in müssen Sie, sei es im Internet oder auf Partys, für GEMA-lizenzierte Musik entsprechend Gebühren an die GEMA zahlen. Die GEMA-Mitglieder erhalten dann zu bestimmten Fristen ihre Tantiemen, bzw. Auszahlung der öffentlich genutzten Werke. Diese sind in folgende Rubriken unterteilt:

  • Live und Wiedergabe
  • Radio, TV und Film
  • Tonträger und Bildtonträger
  • Online
  • Ausland

Sofern Urheber’innen ihre Werke rechtzeitig anmelden, werden diese bei der Auszahlung der Tantiemen der jeweiligen Rubriken einbezogen. Daher ist es ratsam, Ihre Werke sofort nach Fertigstellung bei der GEMA anzumelden.

Werkanmeldung bei der GEMA Werkdatenbank

Bei dem Anmelden eines Werkes geben Sie die Mitwirkenden dieser Schöpfung an. Sofern es mehr als eine musikschaffende Person vorhanden ist, werden die Rechte prozentual zu dem dazugehörigen Anteil aufgeteilt. Hier wird unter folgenden Rollen unterschieden

  • Komponist’in: wer das Werk hauptsächlich komponiert hat
  • Textdichter’in: wer den Text geschrieben hat
  • Bearbeiter’in: wer das Werk musikalisch bearbeitet hat

Neben den Mitwirkenden werden häufig auch der Verlag und Subverleger angegeben, um sie bei der Ausschüttung der Tantiemen zu berücksichtigen. Dennoch schützt die GEMA hauptsächlich die Urheber’innen eines Werkes. Für Verlage und Subverleger gibt es eine eigene Verwertungsgesellschaft namens GVL, die sich für das Leistungsschutzrecht einsetzt.

Repertoiresuche in der GEMA Werkdatenbank

Als Rechteinhaber’in oder Urheber’in registrieren Sie Ihre Werke in der GEMA-Datenbank. Sofern dies geschehen ist, zahlt die GEMA Tantiemen für diese Werke aus. Die Werke werden alle in einer Datenbank gespeichert, auf die Nutzer’innen, die sich kostenpflichtig bei der GEMA registrieren, Zugriff haben.

Des Weiteren gibt es die „GEMA-Repertoiresuche“, welches zur Identifikation musikalischer Werke und die Kontaktaufnahme des beteiligten Verlages dient. Dort können Sie nach Werken bestimmter Interpreten anhand verschiedener Kriterien suchen:

  • ISWC, welches eine international anerkannte Werksnummer ist
  • Titel des Werkes
  • Werknummer: Identifikationsnummer der GEMA (GEMA-Werk Nr.)
  • Interpret
  • CAE/IPI: eine individuelle, internationale Identifikationsnummer, welche jedem Interpreten, Verlag, etc. zugeordnet wird.
  • Registrierterstatus
  • Urheber/Verlag

In der Repertoiresuche der GEMA Werkdatenbank finden Sie alle werkspezifischen Daten (ISWC und GEMA-Werk-Nr.) sowie die Angaben der Mitwirkenden (CAE/IPI und Rolle) wieder. In dem unteren Bild sehen Sie eine Repertoiresuche, in der die Werkangaben des gesuchten Liedes, sowie die Angaben aller Mitwirkenden und deren Rolle wiederzufinden sind:

Ein Beispiel der Repertoiresuche der GEMA Werkdatenbank

Die Repertoiresuche in der GEMA Werkdatenbank am Beispiel von „Golden“ von Harry Styles. Zu sehen sind die Werkdaten und Rollen der Mitwirkenden. Quelle: GEMA Repertoiresuche

Fazit

Die GEMA ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft, die eine primäre Verantwortung für den Schutz der Urheberrechte von Komponist’innen, Textdichter’innen hat, während Verlage und Subverleger von anderen Verwertungsgesellschaften vertreten werden. Durch die Mitgliedschaft können Künstler’innen Tantiemen für die Nutzung ihrer Werke in verschiedenen Rubriken erhalten, darunter Live-Aufführungen, Rundfunk und Online-Verwendung. Die GEMA-Werkdatenbank verwaltet musikalische Werke, wodurch die Nutzung dieser Werke korrekt an die Urheber’innen ausgeschüttet wird. Des Weiteren befasst sich die GEMA mit aktuellen und politischen Themen in Bezug auf die Musikbranche, wie zum Beispiel das Gendern in der Musik.

 

Quellen

Dörte, L. (2017, Februar 28). GEMA – Definition und Bedeutung für das Urherberecht. Abmahnung. https://www.abmahnung.org/gema/

GEMA. (o. J.). gema.de. Abgerufen 15. November 2023, von https://www.gema.de/de